Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

1) Anwendungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") der Accelery GmbH (im Folgenden „Verkäufer") finden auf sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren Anwendung, die ein Unternehmer (im Folgenden „Kunde") mit dem Verkäufer über Mittel der Fernkommunikation – etwa Telefon, Telefax, E-Mail oder Brief – und ausschließlich im Wege individueller Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB schließt. Die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

1.2 Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis von Bedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Geschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Als Unternehmer gelten im Sinne dieser AGB ferner Behörden und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben, sofern sie beim Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich auftreten.

2) Zustandekommen des Vertrags

Der Kunde kann dem Verkäufer per Telefon, Telefax, E-Mail, Brief oder über ein gegebenenfalls auf der Website des Verkäufers bereitgestelltes Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zur Abgabe eines Angebots übermitteln. Auf diese Anfrage hin übersendet der Verkäufer dem Kunden per E-Mail, Telefax oder Brief ein verbindliches Angebot über den Verkauf der zuvor ausgewählten Ware aus seinem Sortiment. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, indem er gegenüber dem Verkäufer innerhalb der im Angebot genannten angemessenen Frist eine Annahmeerklärung per Telefax, E-Mail oder Brief abgibt oder den angebotenen Kaufpreis zahlt; bei der Fristberechnung bleibt der Tag des Angebotszugangs unberücksichtigt. Erfolgt die Annahme durch Zahlung, ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer entscheidend. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an dessen Stelle der nächstfolgende Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, entfällt die Bindung des Verkäufers an sein Angebot und er kann erneut frei über die Ware verfügen.

3) Preise und Zahlung

3.1 Sämtliche vom Verkäufer genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Verladung, Versicherung – insbesondere eine Transportversicherung – sowie Zölle und Abgaben werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen.

3.2 Welche Zahlungsarten dem Kunden zur Verfügung stehen, teilt der Verkäufer im jeweiligen Angebot mit.

3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall zusätzliche Kosten entstehen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die der Kunde trägt. Dazu gehören etwa Gebühren der Kreditinstitute für die Geldübermittlung (z. B. Überweisungs- oder Wechselkursgebühren) sowie einfuhrbedingte Abgaben oder Steuern (z. B. Zölle). Übermittlungsbezogene Kosten dieser Art können auch dann anfallen, wenn die Lieferung selbst nicht in ein Drittland erfolgt, der Kunde die Zahlung jedoch aus einem Land außerhalb der EU heraus veranlasst.

3.4 Ist Vorkasse per Banküberweisung vereinbart, wird die Zahlung mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitszeitpunkt festgelegt haben.

3.5 Als geleistet gilt eine Zahlung, sobald der entsprechende Betrag einem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug bleiben unberührt. Sind Forderungen überfällig, werden eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.

3.6 Treten nach Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen ein – beispielsweise durch Währungsschwankungen oder unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten –, ist der Verkäufer berechtigt, diese an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt allerdings nur, sofern die Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.

4) Lieferung und Versand

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware durch Versand an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Im Fall zulässiger Teillieferungen darf der Verkäufer entsprechende Teilrechnungen stellen.

4.3 Wird der Verkäufer von seinem Vorlieferanten nicht richtig oder nicht ordnungsgemäß beliefert, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer die ausbleibende Lieferung nicht zu vertreten hat und mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hatte. Der Verkäufer wird sich im zumutbaren Rahmen um die Beschaffung der Ware bemühen. Ist die Ware ganz oder teilweise nicht verfügbar, informiert er den Kunden unverzüglich und erstattet eine bereits erbrachte Gegenleistung ohne schuldhaftes Zögern.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Stelle übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernimmt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

4.5 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nach dem Gefahrübergang anfallende Lagerkosten trägt der Kunde.

5) Höhere Gewalt

Wirken sich Ereignisse höherer Gewalt auf die Erfüllung des Vertrags aus, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben und bei länger andauernden Beeinträchtigungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen den Verkäufer erwachsen. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer nicht vorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb seines Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung er durch zumutbare Maßnahmen nicht abwenden kann. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6) Leistungsverzögerung

6.1 Verzögert sich die Leistung, steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

6.2 Befindet sich der Verkäufer in Verzug, hat der Kunde auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf der Leistung besteht.

6.3 Verzögern sich Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat ab Anzeige der Versandbereitschaft, kann der Verkäufer für jeden weiteren angefangenen Monat ein Lagergeld von 0,5 % des Preises der betroffenen Liefergegenstände, insgesamt jedoch höchstens 5 %, berechnen.

6.4 Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

6.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7) Verzögerung auf Veranlassung des Kunden

Verzögern sich Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat ab Anzeige der Versandbereitschaft, kann der Verkäufer für jeden weiteren angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises, in Rechnung stellen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.

8) Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Darüber hinaus bleibt die Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum des Verkäufers.

8.2 Wird die gelieferte Ware verarbeitet, gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt das Eigentum an der neu entstehenden Sache. Erfolgt die Verarbeitung gemeinsam mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts seiner Ware zum Rechnungswert der übrigen Materialien. Wird die Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden verbunden oder vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Verkäuferware zum Rechnungswert – oder mangels eines solchen zum Verkehrswert – der Hauptsache auf den Verkäufer über. In diesen Fällen verwahrt der Kunde die Sache für den Verkäufer.

8.3 Vorbehaltsware darf der Kunde weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Als Wiederverkäufer ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nur unter der Voraussetzung gestattet, dass er dem Verkäufer seine Forderungen gegen die Abnehmer aus der Weiterveräußerung wirksam abtritt und seinen Abnehmern das Eigentum nur unter dem Vorbehalt der Zahlung überträgt. Bereits mit Vertragsschluss tritt der Kunde seine aus solchen Weiterveräußerungen gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen sicherungshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung zugleich an.

8.4 Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. An den Verkäufer abgetretene Beträge, die der Kunde einzieht, hat er unverzüglich an diesen weiterzuleiten, soweit die Forderung des Verkäufers fällig ist.

8.5 Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.

9) Mängelrechte / Gewährleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist:

9.1 Ein unerheblicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht, die Annahme der Ware zu verweigern. Weist ein Teil der Lieferung einen nicht unerheblichen Mangel auf, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung; etwas anderes gilt nur, wenn die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Zahlungen darf der Kunde zudem nur in einem Umfang einbehalten, der zum aufgetretenen Mangel in einem angemessenen Verhältnis steht. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nimmt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vor, bestehen auch für die hieraus folgenden Schäden keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gerügte Störung nicht durch diese Maßnahmen verursacht wurde.

9.3 Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

9.4 Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verkürzungen der Verjährung gelten nicht

9.6 Im Rahmen der Nacherfüllung steht dem Verkäufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu.

9.7 Erfolgt im Zuge der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut zu laufen.

9.8 Erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung, hat der Kunde die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss den Grund der Rücksendung, den Namen des Kunden sowie die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, damit der Verkäufer die Ware zuordnen kann. Solange und soweit eine Zuordnung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer weder zur Annahme der Rücksendung noch zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.

9.9 Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann er vom Kunden eine Nutzungsentschädigung nach § 346 Abs. 1 BGB verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9.10 Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Kommt er den dort geregelten Anzeigepflichten nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.

10) Haftung

Für Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Anspruchsgrundlagen haftet der Verkäufer wie folgt:

10.1 Aus jedem Rechtsgrund haftet der Verkäufer unbeschränkt

10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

10.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11) Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer verjähren – mit Ausnahme der unter Ziffer 9 („Mängelrechte / Gewährleistung") geregelten Ansprüche – in einem Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, soweit nicht nach den vorstehenden Regelungen unbeschränkt gehaftet wird.

12) Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

12.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Verkäufer die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht bestreitet oder diese rechtskräftig festgestellt sind.

12.2 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag – insbesondere die Abtretung etwaiger Mängelansprüche – durch den Kunden ist ausgeschlossen.

13) Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Vertrag oder die Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorgenannten Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

13.3 Vertragssprache ist Deutsch.