Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: Oktober 2026 · DeinThermobecher – eine Marke der Accelery GmbH
1) Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") der Accelery GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg (im Folgenden „Verkäufer"), finden auf sämtliche Verträge über die Lieferung von – insbesondere individuell veredelten – Waren Anwendung, die ein Unternehmer (im Folgenden „Kunde") mit dem Verkäufer über Mittel der Fernkommunikation – etwa Telefon, E-Mail oder Brief – und ausschließlich im Wege individueller Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB schließt. Der Verkäufer tritt dabei unter der Marke „DeinThermobecher" (deinthermobecher.de) auf. Die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis von Bedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Geschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Als Unternehmer gelten im Sinne dieser AGB ferner Behörden und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben, sofern sie beim Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich auftreten.
1.5 Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Verkäufer nicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
2) Richtangebote, Angebote und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen auf der Website, Visualisierungen im Live-Konfigurator, dort angezeigte Richtpreise sowie als PDF bereitgestellte Richtangebote sind unverbindlich und freibleibend bis zur Druckfreigabe. Sie stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
2.2 Der Kunde kann dem Verkäufer per Telefon, E-Mail, Brief, über das Anfrageformular oder den Konfigurator auf der Website eine unverbindliche Anfrage zur Abgabe eines Angebots übermitteln.
2.3 Auf diese Anfrage hin übersendet der Verkäufer dem Kunden in Textform (in der Regel per E-Mail mit PDF und einem Link zur Online-Ansicht) ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot ist der Verkäufer bis zum darin genannten Datum („gültig bis", Bindefrist) gebunden. Bei der Fristberechnung bleibt der Tag des Angebotszugangs unberücksichtigt; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an dessen Stelle der nächstfolgende Werktag.
2.4 Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Bindefrist annehmen
- online auf der im Angebot verlinkten Angebotsseite, sofern dort freigeschaltet: durch Angabe von Name und Funktion der erklärenden Person sowie der Rechnungsadresse, Bestätigung dieser AGB und der Regelungen zu Korrekturabzug und Druckfreigabe (Ziffer 3) und Klick auf die Schaltfläche zur verbindlichen Annahme,
- per E-Mail oder
- schriftlich (Brief, unterschriebenes Angebot).
Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung beim Verkäufer zustande. Der Verkäufer bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail (Auftragsbestätigung). Eine verspätete oder vom Angebot abweichende Annahme gilt als neues Angebot des Kunden (§ 150 BGB), das der Verkäufer annehmen kann.
2.5 Wer ein Angebot für den Kunden annimmt, versichert, hierzu bevollmächtigt zu sein. Bei der Online-Annahme protokolliert der Verkäufer zum Nachweis des Vertragsschlusses die Angaben des Kunden, Zeitpunkt, IP-Adresse, Browser-Kennung und die geltende AGB-Version.
2.6 Der Vertragstext (Angebot) wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden als PDF übermittelt. Vertragsinhalt sind das angenommene Angebot, diese AGB in der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Version und der vom Kunden freigegebene Korrekturabzug.
3) Druckvorlagen, Korrekturabzug und Druckfreigabe
3.1 Der Kunde stellt Logos, Texte, Namenslisten und sonstige Vorlagen in einer für die Veredelung geeigneten Qualität bereit (bevorzugt als Vektordatei). Der Verkäufer prüft die Vorlagen auf technische Umsetzbarkeit, nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibung oder Rechte Dritter. Ist eine Vorlage technisch nicht geeignet, weist der Verkäufer den Kunden darauf hin; eine Aufbereitung der Vorlage erfolgt nur nach Absprache.
3.2 Vor Beginn der Produktion erhält der Kunde einen kostenlosen digitalen Korrekturabzug (Visualisierung von Motiv, Platzierung und Größe). Visualisierungen und Bildschirmdarstellungen sind nicht farbverbindlich und zeigen das Veredelungsergebnis schematisch.
3.3 Die Produktion beginnt erst nach ausdrücklicher Druckfreigabe des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Angebotsseite). Mit der Druckfreigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Schreibweise (einschließlich Einzelnamen), Motiv, Platzierung, Größe und Farbwahl der Veredelung. Fehler, die im freigegebenen Korrekturabzug erkennbar waren, begründen keine Mängelansprüche.
3.4 Änderungswünsche nach der Druckfreigabe sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich; dadurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 Für Einzelnamen-Personalisierungen übermittelt der Kunde eine Namensliste in Textform. Der Verkäufer übernimmt die Namen so, wie sie in der Liste bzw. im freigegebenen Korrekturabzug stehen.
3.6 Muster (z. B. ein veredeltes Exemplar vor Auftragserteilung) fertigt der Verkäufer nur nach gesonderter Vereinbarung; Preis und eine etwaige Verrechnung mit dem Auftrag werden dabei festgelegt.
4) Ausführung, Toleranzen und Mengenabweichungen
4.1 Lasergravur: Farbton (hell/dunkel), Kontrast und Erscheinungsbild der Gravur hängen von Material, Oberfläche und Beschichtung des jeweiligen Artikels ab. Material- und verfahrensbedingte Abweichungen im Farbton und in der Kontraststärke – auch innerhalb einer Auflage – sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Farbige Darstellungen (z. B. Pantone- oder HKS-Farben) sind mit Gravur nicht möglich.
4.2 Druck: Geringfügige Farbabweichungen gegenüber Bildschirmdarstellung, Vorlage oder Farbreferenz sowie zwischen einzelnen Artikeln einer Auflage sind verfahrensbedingt und stellen keinen Mangel dar.
4.3 Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen von Position und Größe der Veredelung gegenüber dem Korrekturabzug sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für handelsübliche Abweichungen und Modellpflege des Herstellers am Grundartikel (z. B. Farbnuancen, Verpackung).
4.4 Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Menge sind zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
5) Rechte an Logos und Inhalten, Freistellung
5.1 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm übermittelten Logos, Marken, Texte, Bilder und Namen für die beauftragte Veredelung zu nutzen und vervielfältigen zu lassen, und dass dadurch keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
5.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge mit offensichtlich rechtswidrigen, diskriminierenden oder sittenwidrigen Inhalten abzulehnen.
5.4 Der Verkäufer verwendet die Vorlagen des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags. Eine Nennung des Kunden oder die Abbildung der veredelten Ware als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
6) Preise und Zahlung
6.1 Sämtliche vom Verkäufer genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im verbindlichen Angebot genannte Preis. Kosten für Verpackung, Versand, Verladung, Versicherung – insbesondere eine Transportversicherung – sowie Zölle und Abgaben werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen.
6.2 Einmalige Einrichte- und Programmkosten (Rüstkosten) werden je Auftrag berechnet, soweit sie im Angebot ausgewiesen sind. Ab der auf der Website bzw. im Angebot genannten Stückzahl sind sie im Stückpreis enthalten. Aufschläge für Express-Fertigung, Einzelnamen oder besondere Veredelungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
6.3 Welche Zahlungsarten und Zahlungsfristen gelten, teilt der Verkäufer im jeweiligen Angebot mit. Der Verkäufer kann insbesondere bei Erstaufträgen Vorkasse verlangen.
6.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall zusätzliche Kosten entstehen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die der Kunde trägt. Dazu gehören etwa Gebühren der Kreditinstitute für die Geldübermittlung (z. B. Überweisungs- oder Wechselkursgebühren) sowie einfuhrbedingte Abgaben oder Steuern (z. B. Zölle). Übermittlungsbezogene Kosten dieser Art können auch dann anfallen, wenn die Lieferung selbst nicht in ein Drittland erfolgt, der Kunde die Zahlung jedoch aus einem Land außerhalb der EU heraus veranlasst.
6.5 Ist Vorkasse per Banküberweisung vereinbart, wird die Zahlung mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitszeitpunkt festgelegt haben.
6.6 Als geleistet gilt eine Zahlung, sobald der entsprechende Betrag einem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug bleiben unberührt. Sind Forderungen überfällig, werden eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.
6.7 Treten nach Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen ein – beispielsweise durch Währungsschwankungen oder unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten –, ist der Verkäufer berechtigt, diese an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt allerdings nur, sofern die Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.
7) Lieferung, Lieferzeiten und Versand
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware durch Versand an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
7.2 Lieferzeiten werden in Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg) angegeben und beginnen erst mit der Druckfreigabe des Kunden (Ziffer 3.3) und – soweit Vorkasse vereinbart ist – dem Zahlungseingang. Lieferzeiten sind voraussichtliche Angaben, es sei denn, ein Liefertermin wurde vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
7.3 Eine Express-Fertigung mit verkürzter Lieferzeit erfolgt nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist, gegen den dort ausgewiesenen Aufschlag. Für den Beginn der Express-Lieferzeit gilt Ziffer 7.2 entsprechend.
7.4 Termingebundene Lieferungen (z. B. für Weihnachten, Messen oder Veranstaltungen) setzen voraus, dass die Druckfreigabe – und ggf. die Zahlung – bis zu der vom Verkäufer genannten Frist vorliegen. Verzögert sich die Freigabe, verschiebt sich die Lieferung entsprechend.
7.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Im Fall zulässiger Teillieferungen darf der Verkäufer entsprechende Teilrechnungen stellen.
7.6 Wird der Verkäufer von seinem Vorlieferanten nicht richtig oder nicht ordnungsgemäß beliefert, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer die ausbleibende Lieferung nicht zu vertreten hat und mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hatte. Der Verkäufer wird sich im zumutbaren Rahmen um die Beschaffung der Ware bemühen. Ist die Ware ganz oder teilweise nicht verfügbar, informiert er den Kunden unverzüglich und erstattet eine bereits erbrachte Gegenleistung ohne schuldhaftes Zögern.
7.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Stelle übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten übernimmt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
7.8 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nach dem Gefahrübergang anfallende Lagerkosten trägt der Kunde.
8) Individualanfertigung und Stornierung
8.1 Die Ware wird nach den Vorgaben des Kunden individuell veredelt und ist anderweitig nicht verwertbar. Nach Vertragsschluss kann der Kunde den Auftrag daher nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer stornieren.
8.2 Stimmt der Verkäufer einer Stornierung vor Produktionsbeginn zu, erstattet der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten (z. B. für Gestaltung, Einrichtung und bereits beschaffte Ware); weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8.3 Nach Produktionsbeginn (Druckfreigabe) ist eine Stornierung ausgeschlossen; der vereinbarte Preis bleibt geschuldet.
9) Höhere Gewalt
Wirken sich Ereignisse höherer Gewalt auf die Erfüllung des Vertrags aus, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben und bei länger andauernden Beeinträchtigungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen den Verkäufer erwachsen. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer nicht vorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb seines Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung er durch zumutbare Maßnahmen nicht abwenden kann. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
10) Leistungsverzögerung
10.1 Verzögert sich die Leistung, steht dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
10.2 Befindet sich der Verkäufer in Verzug, hat der Kunde auf dessen Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf der Leistung besteht.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11) Verzögerung auf Veranlassung des Kunden
Verzögern sich Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat ab Anzeige der Versandbereitschaft, kann der Verkäufer für jeden weiteren angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises, in Rechnung stellen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.
12) Eigentumsvorbehalt
12.1 Bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Darüber hinaus bleibt die Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum des Verkäufers.
12.2 Wird die gelieferte Ware verarbeitet, gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt das Eigentum an der neu entstehenden Sache. Erfolgt die Verarbeitung gemeinsam mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts seiner Ware zum Rechnungswert der übrigen Materialien. Wird die Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden verbunden oder vermischt und ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Verkäuferware zum Rechnungswert – oder mangels eines solchen zum Verkehrswert – der Hauptsache auf den Verkäufer über. In diesen Fällen verwahrt der Kunde die Sache für den Verkäufer.
12.3 Vorbehaltsware darf der Kunde weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Als Wiederverkäufer ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nur unter der Voraussetzung gestattet, dass er dem Verkäufer seine Forderungen gegen die Abnehmer aus der Weiterveräußerung wirksam abtritt und seinen Abnehmern das Eigentum nur unter dem Vorbehalt der Zahlung überträgt. Bereits mit Vertragsschluss tritt der Kunde seine aus solchen Weiterveräußerungen gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen sicherungshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung zugleich an.
12.4 Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. An den Verkäufer abgetretene Beträge, die der Kunde einzieht, hat er unverzüglich an diesen weiterzuleiten, soweit die Forderung des Verkäufers fällig ist.
12.5 Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
13) Mängelrechte / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist:
13.1 Ein unerheblicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht, die Annahme der Ware zu verweigern. Abweichungen im Rahmen von Ziffer 4 sowie Fehler, die im freigegebenen Korrekturabzug erkennbar waren (Ziffer 3.3), sind keine Mängel. Weist ein Teil der Lieferung einen nicht unerheblichen Mangel auf, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung; etwas anderes gilt nur, wenn die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Zahlungen darf der Kunde zudem nur in einem Umfang einbehalten, der zum aufgetretenen Mangel in einem angemessenen Verhältnis steht. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nimmt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vor, bestehen auch für die hieraus folgenden Schäden keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gerügte Störung nicht durch diese Maßnahmen verursacht wurde.
13.3 Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
13.4 Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verkürzungen der Verjährung gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk genutzt wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
13.6 Im Rahmen der Nacherfüllung steht dem Verkäufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu.
13.7 Erfolgt im Zuge der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut zu laufen.
13.8 Erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung, hat der Kunde die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss den Grund der Rücksendung, den Namen des Kunden sowie die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, damit der Verkäufer die Ware zuordnen kann. Solange und soweit eine Zuordnung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer weder zur Annahme der Rücksendung noch zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
13.9 Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann er vom Kunden eine Nutzungsentschädigung nach § 346 Abs. 1 BGB verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13.10 Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Kommt er den dort geregelten Anzeigepflichten nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
14) Haftung
Für Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Anspruchsgrundlagen haftet der Verkäufer wie folgt:
14.1 Aus jedem Rechtsgrund haftet der Verkäufer unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit hierzu nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
14.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer verjähren – mit Ausnahme der unter Ziffer 13 („Mängelrechte / Gewährleistung") geregelten Ansprüche – in einem Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, soweit nicht nach den vorstehenden Regelungen unbeschränkt gehaftet wird.
16) Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
16.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Verkäufer die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht bestreitet oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
16.2 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag – insbesondere die Abtretung etwaiger Mängelansprüche – durch den Kunden ist ausgeschlossen.
17) Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache
17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Vertrag oder die Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorgenannten Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
17.3 Vertragssprache ist Deutsch.